Impressum / AGBs

Bungalowvermietung

Einzelunternehmen

Inhaber: Klaus-Peter Klenke

14827 Wiesenburg / OT Reetzerhütten

Am Sägewerk 1

Tel: 033849 / 50366

Mail: buchal-kerzen@t-online.de

 

Copyright: Servicecenter Loth

Bitte beachten: Die Bungalows stehen in

15838 Zesch am See

Am Wald 4

die angegebene Adresse ist NUR die Kontaktadresse!!!!!

 

Mit der Buchung eines Bungalows akzeptieren Sie nachfolgende AGBs

1.        Vertragsabschluss (Mietvertrag)

Mit der verbindlichen Buchung eines Bungalows über den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche oder telefonische Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn - wie in Ziffer 2 formuliert - die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.

2.        Zahlung des Vertragspreises

Die   Vertragsparteien   schließen   ausdrücklich   die   Zahlung   des   Miet-/Nutzungspreises   mittels Verrechnungsscheck aus.

a. Zahlungsfristen

Die Zahlung der Grundmiete und eventueller Nebenkosten hat bis spätestens 2 Wochen   vor Reiseantritt zu erfolgen. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 2 Wochen vor Reiseantritt) ist der Reisepreis unverzüglich zu überweisen oder bei der Anreise zu entrichten. Eine Kaution wird nicht erhoben.

3.        Bezug des Mietobjektes (Anreise)

Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme des Bungalows  ab 15.00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 11.00 Uhr.

4.        Schlüssel

Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei  Verlust  eines  Schlüssels  ist  dies  umgehend  zu  melden.  Die  Kosten  für  die  notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

5.        Abreise

Am Abreisetag ist der, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 11.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß der vereinbarten Abreden  zurückzugeben.  Türen  und  Fenster  sind  zu  schließen.  Sämtliche  Schlüssel  sind persönlich auszuhändigen. Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.

6.        Personen

Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche   Änderungen   bedürfen   einer   schriftlichen   Erlaubnis   des   Vermieters.   Dies   gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt,  die  nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.

 

7.        Haustiere, Rauchen

Das Mitbringen von Haustieren ist nur in Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Innerhalb der Ferienwohnungen sowie innerhalb der Gebäude ist das Rauchen generell nicht gestattet.

8.        Instandhaltung der Ferienwohnungen

Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.

9.        Pflichten des Vermieters

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere am Badestrand, Bootssteg, bei der Nutzung eines Bootes oder bei Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) in der Nachbarschaft.

10.      Rückabwicklung des Vertrages

Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:

Stornierung der Buchung ab 30 Tage vor Mietbeginn:

50 % des Mietpreises

Stornierung der Buchung ab 7 Tage bis unmittelbar vor Mietbeginn:

90 % des Mietpreises

Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend). Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins. Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.

11. Sonstiges

Das benutzen der Schaukel und der Fahrräder ist untersagt.